Dauer und Kosten der Psychotherapie
Jeder Therapieprozess verläuft individuell. Manche Themen lassen sich in wenigen Sitzungen klären, während andere einen längeren Prozess erfordern. Wir besprechen gemeinsam, wie viele Einheiten in welcher Frequenz für Ihr Anliegen sinnvoll erscheinen.
Einzeleinheit (50 Minuten)
80€
In Ausnahmefällen, wenn persönliche Termine nicht möglich sind, biete ich auch Online-Therapie an.
Doppeleinheit (90 Minuten)
150€
Im Mehrpersonen-Setting (Paare, Familien, etc.) ist es in der Regel sinnvoll, mehr als eine Einheit einzuplanen, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit und Raum haben, sich mitzuteilen.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu meinen psychotherapeutischen Angeboten.
Sind die Kosten abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen?
Die Kosten sind unabhängig von der anwesenden Personenanzahl. Ich schätze das Arbeiten im Mehrpersonen-Setting sehr und freue mich explizit über eine Kontaktaufnahme durch Paare, Familien und weitere Mehr-Personen-Konstellationen.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Mit dem Erstgespräch beginnt bereits der gemeinsame therapeutische Prozess. Deshalb nehme ich mir im Rahmen einer regulären Einheit ausreichend Zeit, um Ihren Anliegen, Zielen und Fragen Raum zu geben. Sie haben die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise kennenzulernen und können im Anschluss in Ruhe entscheiden, ob Sie die Zusammenarbeit fortsetzen möchten.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird zum regulären Tarif verrechnet.
Ist eine Verrechnung mit der Krankenkasse möglich?
Da ich in Fachausbildung unter Lehrsupervision stehe, ist aktuell eine Verrechnung mit der Krankenkasse leider nicht möglich.
Wie sind die Absageregelungen für Termine?
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine rechtzeitige Absage bis zu 48 Stunden vor der Therapieeinheit. Bei kurzfristigeren Absagen bitte ich um Verständnis, dass das Honorar für die versäumte Stunde in Rechnung gestellt wird.
Sind unsere Gespräche vertraulich?
Als Psychotherapeutin unterliege ich gemäß § 15 Psychotherapiegesetz einer Verschwiegenheitspflicht. Ihre persönlichen Informationen und meine Dokumentation werden streng vertraulich behandelt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht gegenüber allen Dritten, einschließlich Behörden, Ärzt:innen und Angehörigen.
Was bedeutet „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“?
Als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision befinde ich mich im letzten Abschnitt meiner mehrjährigen Ausbildung. Psychotherapeut:innen in Fachausbildung unter Lehrsupervision dürfen psychotherapeutische Leistungen eigenständig unter engmaschiger fachlicher Lehrsupervision erbringen. Ich arbeite weitgehend eigenständig und werde dabei von erfahrenen Lehrtherapeut:innen begleitet.
